Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Blue Collar

Stand: 01.01.2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Blue Collar, Schillerstraße 13a, 63150 Heusenstamm (nachfolgend „Auftragnehmer“)

und dem Auftraggeber über Dienstleistungen in den Bereichen:

• Entrümpelung & Haushaltsauflösungen

• Renovierungs- & Instandhaltungsarbeiten

• Reinigungsleistungen

• Garten- und Grundstückspflege

• Kleintransporte und Entsorgungsleistungen

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

• schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail, WhatsApp ausreichend) oder

• mündliche Beauftragung nach Angebotsannahme oder

• Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer.

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:

• Entsorgung gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, Farben, Lacke, Öle, Chemikalien)

• Entsorgung unbekannter Stoffe

• Suche oder Sicherung von Wertgegenständen

Diese Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

• freien Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewährleisten

• über bekannte Sonderabfälle oder Gefahrenstoffe zu informieren

• sicherzustellen, dass alle zu entsorgenden Gegenstände rechtmäßig entsorgt werden dürfen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben entstehen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich:

• als Nettopreise (bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer)

oder

• zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (falls umsatzsteuerpflichtig)

Sofern nicht anders vereinbart:

• Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig

• Abschlagszahlungen können vereinbart werden

• Zusatzleistungen werden gesondert berechnet

§6 Entsorgung & Abfall

Der Auftragnehmer entsorgt Abfälle fachgerecht über zugelassene Entsorgungsstellen.

Für Sonderabfälle gilt:

• Diese sind nicht im Angebot enthalten

• Sie werden separat abgerechnet oder vom Auftrag ausgeschlossen

• Entsorgungsnachweise werden auf Wunsch vorgelegt

§7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

• versteckte oder übersehene Wertgegenstände

• Schäden durch Vorschäden oder mangelhaften Untergrund

• Schäden an nicht ausdrücklich freigeräumten Bereichen

Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

§8 Wertgegenstände

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente oder Erinnerungsstücke, die sich im Entrümpelungsgut befinden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Gegenstände vor Arbeitsbeginn zu entfernen oder ausdrücklich zu kennzeichnen.

§9 Eigentumsübergang & Verwertung

Mit Beginn der Entrümpelung gehen entsorgte Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, verwertbare Gegenstände weiterzuverwerten oder zu veräußern, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§10 Termine & höhere Gewalt

Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Bei höherer Gewalt (z. B. Wetter, Krankheit, Materialengpässe) verlängern sich Fristen angemessen.

§11 Widerruf (nur Verbraucher)

Bei Verträgen mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit, erlischt das Widerrufsrecht anteilig.

§12 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers in der jeweils aktuellen Fassung.

§13 Schlussbestimmungen

• Es gilt deutsches Recht.

• Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

• Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Heusenstamm, 01.01.2026

Blue Collar